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Nach Software-Manipulation: vzbv klagt gegen Volkswagen

Am 1. November 2018 tritt das Gesetz zur Einführung einer Musterfeststellungsklage in Kraft. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) will das neue Instrument umgehend nutzen: In der Nacht haben Vertreter des vzbv die Klageschrift gegen die Volkswagen AG beim Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig eingereicht.

Das Wichtigste in Kürze:

  • In Kooperation mit dem ADAC hat der vzbv eine Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG eingereicht.
  • Umfasst sind Fahrzeuge der Marken Volkswagen, Audi, Skoda und Seat mit Dieselmotoren des Typs EA189.
  • Verbraucher können sich demnächst kostenlos in das Klageregister eintragen. Der vzbv informiert, sobald dies möglich ist.

 

„Volkswagen hat betrogen und schuldet geschädigten Verbraucherinnen und Verbrauchern dafür Schadensersatz. Das wollen wir nun gerichtlich feststellen lassen“, so Klaus Müller, Vorstand des vzbv.

Klage hemmt Verjährung

Die Klage für den vzbv führen wird die Kanzlei R|U|S|S Litigation ein Zusammenschluss der Gesellschafter der Kanzleien Dr. Stoll & Sauer und Rogert & Ulbrich. „Verbraucher können sich einer Musterfeststellungsklage kostenlos anschließen, sie wirkt verjährungshemmend und ihnen droht kein Prozesskostenrisiko“, so die Anwälte. Mit einem Urteil zugunsten der Betroffenen stiege zudem der Druck auf den Volkswagen-Konzern, Betroffenen endlich finanziell entgegenzukommen.

„Autofahrer wurden von Volkswagen lange genug hingehalten. Jetzt reicht’s“, so Müller. Für die erste Musterfeststellungsklage setzt der vzbv auf ein starkes Bündnis mit dem ADAC. „Das Interesse unserer Mitglieder an der Musterfeststellungsklage ist riesig. Es ist deshalb wichtig, dass möglichst schnell Klarheit geschaffen wird, welche Ansprüche den betroffenen Autobesitzern tatsächlich zustehen“, ergänzt Dr. August Markl, Präsident des ADAC.

Noch kein Handlungsbedarf für Verbraucher

Noch können betroffene Verbraucher nicht selbst aktiv werden, denn das Gericht muss die Klageschrift zunächst prüfen. Zu einem späteren Zeitpunkt wird die Klage in dem Klageregister des Bundesamtes für Justiz (BfJ) öffentlich bekannt gemacht. Erst dann können sich Verbraucher in das Register eintragen und sich damit der Klage anschließen.

„Wir sehen der Klage sowohl mit Optimismus, als auch Respekt entgegen. Es ist gut, dass sich endlich etwas bewegt“, so Müller.