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Musterverfahren gegen Volkswagen läuft weiter

Im Prozess der Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG hat am Montag der zweite Verhandlungstermin stattgefunden. Eine Entscheidung zur Sache hat das Oberlandesgericht Braunschweig erwartungsgemäß noch nicht getroffen und erneut auf einen Vergleich gedrängt. 

Im Congress Saal der Stadthalle Braunschweig ging es am Montag, 18.11.2019 wieder um zentrale Fragen im Dieselskandal. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) möchte feststellen lassen, dass der Volkswagen-Konzern Autokäufer getäuscht hat und ihnen deswegen Schadensersatz schuldet. Das Wichtigste aus der mündlichen Verhandlung zuerst:

  • Das Gericht fordert Volkswagen erneut und nachdrücklich auf, zeitnah über die Aufnahme von Vergleichsverhandlungen zu entscheiden.
  • Die Richter setzen auf schnelle Erledigung und kündigen einen zügigen dritten Termin an, falls keine Vergleichsverhandlungen zu Stande kommen. 
  • Zu den wichtigsten Ansprüchen hat das Gericht sich noch nicht abschließend geäußert.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) ist weiterhin optimistisch, dass Verbraucher am Ende ihren Schaden ersetzt bekommen.

Der Vorsitzende Richter verwies unter anderem auf einige Urteile, die in letzter Zeit zugunsten von Verbrauchern gefällt wurden. Er machte auch klar, dass Ansprüche für betroffene Autos von allen Marken (Volkswagen, Audi, Seat, Skoda) nach seiner Auffassung gleichermaßen bestehen könnten.

Für Verhandlungen über einen Vergleich kann jedoch relevant sein, wie viele Eintragungen in das Klageregister vorliegen und welchen Inhalt sie jeweils haben. Da das Bundesamt für Justiz (BfJ) noch nicht alle Abmeldungen bearbeiten konnte, liegt noch kein vollständiger Überblick über den Stand des Registers vor. Dessen unbenommen drückt das Gericht aufs Tempo. Es hat mit Nachdruck deutlich gemacht, dass keine Zeit zu verlieren sei und eine zügige Lösung für die betroffenen Verbraucher das Ziel sein müsse. Der vzbv bekräftigte erneut, dass er für Vergleichsverhandlungen ist.

Der Senat erklärte außerdem, dass es zum jetzigen Zeitpunkt kein Teilurteil über einzelne Fragen fällen wird. Das hält der vzbv für sehr sinnvoll, weil der Prozess ansonsten zerfasern würde. Kommt kein Vergleich zu Stande, will das OLG Braunschweig den Prozess mit aller Kraft schnell zu Ende führen. 

Verbraucher müssen in der Zwischenzeit nichts unternehmen. Das Register für die Musterfeststellungsklage gegen VW ist geschlossen. Anmeldungen und Abmeldungen sind nicht mehr möglich. Änderungen von Namen oder Anschrift sind weiterhin möglich. 

Der vzbv wird weiterhin über den Verlauf des Verfahrens informieren.