Direkt zum Inhalt

Musterklagen zu Prämiensparverträgen laufen weiter!

Für die Musterfeststellungsklagen gegen die Sparkassen Mansfeld-Südharz, Märkisch-Oderland und Stendal haben sich genügend Verbraucher:innen angemeldet. Die Klagen zu Prämiensparverträgen laufen weiter.

  • Hunderte Verbraucher:innen nehmen bereits an den Klagen teil.
  • Nur wer sich anmeldet, kann unmittelbar vom Verfahren profitieren.
  • Klage-Checks zeigen Verbraucher:innen, ob ihr Fall zur Klage passt.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte die drei Klagen Ende 2021 eingereicht um klären zu lassen, ob die Sparkassen Zinsen an Kund:innen mit Prämiensparverträgen nachzahlen müssen. Nun steht fest, wie viele Verbraucher:innen bisher teilnehmen:

  • Sparkasse Mansfeld-Südharz: 203 Eintragungen (Stand: 31.05.2022)
  • Sparkasse Märkisch-Oderland: 134 Eintragungen (Stand: 31.05.2022)
  • Kreissparkasse Stendal: 245 Eintragungen (Stand 31.05.2022)

Die Mindestteilnehmerzahl von 50 ist damit jeweils deutlich überschritten, sodass die Klagen weitergehen.

Betroffene können sich noch an Klagen beteiligen 

„Die Anmeldezahlen zeigen, dass die Klagen für viele Kundinnen und Kunden wichtig sind. Die Zahl der Betroffenen dürfte weit über die bisher eingetragenen Fälle hinausgehen,“ sagt Patrick Langer, Referent beim vzbv. „Deshalb rufen wir alle Kundinnen und Kunden, denen die Sparkassen den Prämiensparvertrag gekündigt haben, auf, ihren Fall mit unseren Klage-Checks zu prüfen. Nur wer sich im Register einträgt, kann sich bei Erfolg der Verfahrens auf das Urteil oder einen Vergleich berufen.“ Verbraucher:innen können sich bis zum Tag vor der mündlichen Verhandlung in das Register eintragen. Dafür haben die Gerichte noch keine Termine gesetzt.

Durch Teilnahme an den Klagen können die Kund:innen der drei Sparkassen auch verhindern, dass ihre Ansprüche auf Nachzahlung verjähren. Das gilt sogar dann, wenn die Ansprüche eigentlich bereits Ende 2021 verjährt wären. Durch die im Dezember 2021 erhobenen Musterfeststellungsklagen wird die Verjährung der Ansprüche gehemmt – aber nur für die Verbraucher:innen, die sich der jeweiligen Klage angeschlossen haben oder noch anschließen.

Weitere Informationen und die Klage-Checks zu den jeweiligen Verfahren finden Sie auf folgenden Unterseiten: