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Musterklage gegen Saalesparkasse: Anmeldung möglich!

Die Musterfeststellungsklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen die Saalesparkasse hat die erste Hürde genommen. Der Weg für eine Teilnahme der betroffenen Verbraucherinnen und Verbraucher ist frei. Ziel der Klage ist, dass das Gericht verbindlich festlegt, wie die Zinsen aus Prämiensparverträgen zu berechnen sind. Auf der Grundlage eines positiven Urteils können die registrierten Verbraucher dann ihnen vorenthaltene Zinsen von der Sparkasse einfordern.

Register eröffnet: Verbraucher können sich nun für die Klage anmelden

Das Oberlandesgericht Naumburg hat die Klage zugelassen. Das Bundesamt für Justiz hat daraufhin das Klageregister eröffnet, in das sich nun betroffene Verbraucher eintragen können. Nur angemeldete Verbraucher nehmen an der Musterfeststellungsklage teil.

Zusätzlich können Sie sich für unseren News Alert anmelden. So werden Sie per E-Mail über alle wichtigen weiteren Schritte informiert.

Ob Ihr Fall zur Musterfeststellungsklage passt, können Sie mit unserem Klage-Check ermitteln.

Auf Ihren Fall kann es ankommen!

Wichtig: Das Gericht entscheidet nur dann über die Klage, wenn sich bis spätestens zum 18. November 2020 genügend Verbraucher beim Bundesamt registriert haben. Wenn Sie sich an der Klage beteiligen wollen, sollten Sie dies sehr bald tun. Ihre Teilnahme könnte darüber entscheiden, ob auch andere Geschädigte zu ihrem Recht kommen können!

Alle wichtigen Informationen zur Musterfeststellungsklage finden Sie auf unserer Website www.musterfeststellungsklagen.de/saalesparkasse. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass der vzbv keine Verbraucherberatung im Einzelfall erbringen kann. Wenden Sie sich dafür bitte an die Verbraucherzentrale in Ihrer Nähe. Die Kontaktdaten finden Sie unter www.verbraucherzentrale.de.

Bitte beachten Sie, dass für die Anmeldung im Klageregister allein das Bundesamt für Justiz zuständig ist.

Nähere Informationen finden Sie auf dessen Website.