Direkt zum Inhalt

Mercedes-Benz Group AG: Betroffene können sich für Klage anmelden

Betroffene Mercedes-Fahrer können sich ab sofort kostenfrei der Musterfeststellungsklage gegen die Mercedes-Benz Group AG anschließen. Das Bundesamt für Justiz hat das Anmeldeformular online freigeschaltet. Am 7. Juli 2021 reichte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) Klage gegen die Mercedes-Benz Group AG ein. Das Oberlandesgericht Stuttgart soll feststellen, dass unzulässige Abschalteinrichtungen in bestimmten Fahrzeugmodellen verbaut wurden und dass diese Manipulationen sittenwidrig waren und vorsätzlich geschahen.

  • Betroffene Mercedes-Fahrer:innen können sich ab sofort kostenfrei im Klageregister  anmelden.
  • Die Teilnahme an der Musterfeststellungsklage schützt Verbraucher:innen vor der Verjährung der Ansprüche.

Register eröffnet: Verbraucher können sich für Klage anmelden

Das Oberlandesgericht Stuttgart hat die Musterfeststellungsklage des vzbv gegen die Mercedes-Benz Group AG zugelassen. Betroffene Verbraucher können sich in das Klageregister beim Bundesamt für Justiz eintragen. Nur angemeldete Verbraucher nehmen an der Musterfeststellungsklage teil.

Antworten auf die häufigsten Fragen zum Verfahren und zur Anmeldung beim Register sind in unserer Rubrik "Fragen & Antworten" zusammengefasst. Dort finden Sie auch Textbausteine, die Sie für die Registeranmeldung verwenden können. Ob Ihr Fall zur Musterfeststellungsklage passt, können Sie mit unserem Klage-Check herausfinden.

Was war passiert?

Verschiedene Mercedes GLC-und GLK-Fahrzeugmodelle mit dem Motortyp OM651 sind aufgrund unzulässiger Abschalteinrichtungen von behördlichen Rückrufen betroffen. Mit dem Einbau solcher Vorrichtungen können Hersteller bewirken, dass die Fahrzeuge während der Typengenehmigung die zulässigen Grenzwerte für Abgase einhalten. Im Straßenverkehr überschreiten sie diese Werte dann aber deutlich. Ohne Aufspielen eines behördlich angeordneten Software-Updates riskieren Verbraucher die Stilllegung ihres Fahrzeugs.

Für wen ist die Klage gedacht?

Die Teilnahme an der Musterfeststellungsklage ist für Verbraucher:innen interessant, die wegen der unklaren Erfolgsaussichten und der deswegen bestehenden Risiken keine eigene Klage anstreben. Bei positiven Ausgang der Musterfeststellungsklage würden sie von den gerichtlichen Feststellungen profitieren.

Viele Verbraucher:innen erhielten die Rückrufe schon im Jahr 2018, so dass zum Ablauf des Jahres 2021 die Verjährung der Ansprüche droht. Die Beteiligung an der Klage kann die Verjährung der Ansprüche verhindern.

Schlagwörter