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Klage gegen Saalesparkasse: Erweiterung der Anträge

Neue Urteile des Europäischen Gerichtshofs ermöglichen Erweiterung der Klage

Jüngere Urteile des Europäischen Gerichtshofs wirken sich auf die Musterfeststellungsklage aus: Sie gestatten es dem vzbv, die Klageanträge zu erweitern.

Zusätzliche Chancen durch Klageerweiterung

Der vzbv geht davon aus, dass die Sparverträge zu einem festen Satz von 4 % pro Jahr bzw. durchgehend zu dem bei Vertragsschluss vereinbarten Satz zu verzinsen sind. Die Zinsen sollen also nicht – wie von der Sparkasse praktiziert – immer wieder abgesenkt werden. Die aus den neuen Anträgen ableitbaren Zinsnachzahlungen liegen nicht unter denen, die die  Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt bislang errechnet hat. Häufig werden die Ergebnisse sogar deutlich besser sein. Ob das Gericht diesem neuen Ansatz folgt, ist allerdings offen.

Die ursprünglichen Anträge bleiben ergänzend bestehen, so dass sich für die angemeldeten Verbraucherinnen und Verbraucher zusätzliche Chancen ergeben. Sie müssen dafür nichts weiter tun.

Zeitfenster für die Anmeldung schließt sich bald

Wer noch nicht angemeldet ist, kann dies noch bis zum 3. August 2021 tun. Wir empfehlen dringend, sich frühzeitig anzumelden. Die Abmeldung ist bis zum 4. August 2021 möglich, dem Tag der mündlichen Verhandlung.

Ob Ihr Fall zur Musterfeststellungsklage passt, können Sie mit unserem Klage-Check ermitteln.

Bitte beachten Sie, dass für die Anmeldung im Klageregister allein das Bundesamt für Justiz zuständig ist. Nähere Informationen finden Sie auf dessen Website www.bundesjustizamt.de