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EOS Investment GmbH: Bericht der mündlichen Verhandlung

Das Hanseatische Oberlandesgericht (OLG) hat heute die Klage gegen die EOS Investment GmbH verhandelt. Das Unternehmen lässt eigene Forderungen an Verbraucher:innen durch den EOS Deutscher Inkasso-Dienst GmbH (DID) eintreiben und verlangt von Betroffenen die Erstattung von Inkassokosten. Der vzbv wirft dem Unternehmen vor, Inkassokosten so künstlich in die Höhe zu treiben. Im heutigen Termin hat das Gericht die Auffassung des vzbv bestätigt.

Was Betroffene jetzt wissen müssen:

  • OLG Hamburg hält die von EOS Investment geltend gemachten Inkassokosten für unberechtigt.
  • Das Urteil ist für den 15. Juni 2023 angekündigt.
  • Anmeldung zur Klage ist nicht mehr möglich.

Gericht hält Inkassokosten von EOS für unberechtigt

In der heutigen mündlichen Verhandlung hat das Gericht deutlich gemacht, dass es nach der bisherigen Beratung die Klage des vzbv für begründet hält. Das Geschäftsmodell von EOS konstruiere eine "rein fiktive Schadensposition". Inkassokosten könne das Unternehmen von den Verbraucher:innen damit nicht erstattet verlangen.

EOS und der vzbv können nun noch einmal Stellung nehmen. Seine endgültige Entscheidung verkündet das Gericht am 15. Juni 2023. Auch hierüber wird der vzbv berichten.

 

Anmeldung zur Klage nicht mehr möglich

Zur Musterfeststellungsklage können sich Verbraucher:innen nicht mehr anmelden. Eine Abmeldung ist bis zum Ende des 13. April 2023 möglich. Allgemeine Informationen zum Klageregister hat der vzbv auf der Seite "Häufige Fragen zum Klageregister" zusammengefasst.

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