Bundesgerichtshof: Volkswagen haftet für Abgasmanipulation
VW schuldet einem Autokäufer wegen der unerlaubten Abschalteinrichtung in seinem Diesel-Fahrzeug Schadensersatz. Die Manipulation war eine strategische Entscheidung des Konzerns, um den Gewinn zu maximieren. Das hat der Bundesgerichtshof am 25. Mai 2020 festgestellt. Das Urteil dürfte sich auf zahlreiche ähnliche Fälle auswirken.
Der Bundesgerichtshof hat Volkswagen wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zur Zahlung von Schadensersatz gegen Rücknahme des Fahrzeugs verurteilt. Eine Einschränkung für den Kläger: Er muss für die Nutzung des Fahrzeugs pro Kilometer etwas zahlen. Die Ansprüche werden verrechnet. Dennoch ist das Urteil ein gutes Zeichen für von Abgasmanipulationen Betroffene. Insbesondere den Verbrauchern, die aktuell laufende Verfahren gegen Volkswagen führen, gibt das Urteil Aufwind.
Die wichtigsten Erkenntnisse:
- Volkswagen hat Autokäufer vorsätzlich und sittenwidrig geschädigt.
- Betroffene haben einen direkten Anspruch gegen Volkswagen, unabhängig davon, bei wem sie das Auto gekauft haben.
- Vom Schadensersatzanspruch ist eine Nutzungsentschädigung entsprechend der gefahrenen Kilometer abzuziehen.
Für viele Autokäufer dürften die Ansprüche gegen Volkswagen bereits verjährt sein. Es gibt aber Fälle in denen die Verjährung noch nicht abgelaufen ist und noch Ansprüche möglich sind. Das gilt zum Beispiel auch dann, wenn ein Verbraucher sich wirksam für die Musterfeststellungsklage des vzbv registriert hat und keinen Vergleich mit Volkswagen abgeschlossen hat. Für Verbraucher, die sich für einen Vergleich mit Volkswagen entschieden haben, ändert sich durch das Urteil nichts. Sie können ihr Fahrzeug weiter nutzen. Die Einmalzahlungen für über 230.000 Verbraucher wurden von Volkswagen zum allergrößten Teil bereits ausgezahlt.
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