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1.300 Anmeldungen zur Klage gegen Stadtsparkasse München!

Bereits 1.344 Sparer:innen haben sich in den ersten Wochen nach Eröffnung des Klageregisters eingetragen. Mit dieser Zahl ist die Fortführung des Verfahrens gesichert. Denn es müssen sich zwei Monate nach der Eröffnung mindestens 50 Menschen angemeldet haben. Verbraucher können sich kostenlos registrieren und so von einem positiven Ausgang des Verfahrens profitieren. Gleichzeitig schützen sich Betroffene vor der Verjährung von Ansprüchen.

  • Nach Berechnungen der Verbraucherzentrale belaufen sich die Ansprüche auf Zinsnachzahlung auf durchschnittlich 4.600 Euro pro Vertrag.
  • Prämiensparer können sich seit Anfang März kostenfrei der Musterfeststellungsklage gegen die Stadtsparkasse München anschließen.
  •  Die Verbraucherzentrale Bayern hat für Fragen rund um die Registrierung ein Infotelefon eingerichtet: (089) 90 40 97 14

Zeitpunkt der Verhandlung ist noch offen

Klage eingereicht hat der Verbraucherzentrale Bundesverband in Zusammenarbeit mit der Verbraucherzentrale Bayern. Seit 4. März 2021 ist das Klageregister für die Musterfeststellungsklage gegen die Stadtsparkasse München beim Bundesamt für Justiz eröffnet. Für Sparer besteht weiterhin Gelegenheit, ihre Ansprüche dort anzumelden. Noch steht der Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht in München nicht fest.

Anmeldung zum Register

Wenn sich betroffene Verbraucher für die Klage registrieren, können sie von einem positiven Ausgang des Verfahrens profitieren. Außerdem schützen sie sich vor der Verjährung von Ansprüchen. Alle weiteren Informationen zur Klage haben wir auf unserer Website zur Klage gegen die Stadtsparkasse München zusammengefasst. Dort gibt es auch Antworten auf die häufigsten Fragen zum Verfahren und zur Anmeldung beim Register.

Klage-Check

Um selbst zu ermitteln, ob der eigene Fall zur Klage passt, können Verbraucher den Klage-Check nutzen. Im Ergebnis sind auch Hinweise für die Anmeldung enthalten.

Infotelefon für Verbraucher

Welche Fälle passen zur Klage? Was ist bei der Registrierung zu beachten? Wie läuft das Gerichtsverfahren? Für Fragen rund um die Anmeldung im Klageregister hat die Verbraucherzentrale Bayern ein Infotelefon eingerichtet. Es ist Montag bis Donnerstag jeweils von 9 bis 12 Uhr unter der Nummer (089) 90 40 97 14 geschaltet.

Ansprüche von durchschnittlich 4600 Euro

Die Stadtsparkasse München hat im Jahr 2019 begonnen, langlaufende Prämiensparverträge mit der Bezeichnung „Prämiensparen flexibel“ zu kündigen. Es wird angenommen, dass mittlerweile über 34.000 Verträge durch die Stadtsparkasse gekündigt wurden. Aus Sicht der Verbraucherzentrale erfolgten diese Kündigungen in vielen Fällen widerrechtlich. Außerdem geht die Verbraucherzentrale davon aus, dass die Stadtsparkasse München ihren Kunden in diesen Sparverträgen zu wenig Zinsen gezahlt hat. Die Ansprüche von Verbrauchern, die nachgerechnet wurden, belaufen sich auf durchschnittlich rund 4.600 Euro.