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Klage gegen Volkswagen: Termine und Zeiten

  • Wir klagen!

    Der vzbv reicht beim OLG Braunschweig die Musterfeststellungklage gegen VW ein.

  • Registeröffnung

    Das Gericht lässt die Klage zu und das Bundesamt für Justiz eröffnet das Register. Ab jetzt können Verbraucher sich in das Register eintragen!

  • Zählung

    Zu diesem Stichtag müssen sich mindestens 50 Verbraucher in das Register eingetragen haben. Diese Hürde ist genommen. Das Verfahren geht weiter.

  • Registerschluss für Eintragungen

    Am Tag vor dem ersten Termin der mündlichen Verhandlung besteht nach dem Musterfeststellungsklagen-Gesetz die letzte Möglichkeit für Verbraucher, sich in das Register einzutragen. Da dieser Tag mit dem 29. September 2019 auf einen Sonntag fällt, ist unter Juristen umstritten, welche Auswirkungen dies auf den Fristablauf hat. Es ist daher sinnvoll, die Anmeldung so früh wie möglich zu erledigen.

  • Mündliche Verhandlung & Registerschluss für Austragungen

    Heute findet der erste Termin der mündlichen Verhandlung in Braunschweig statt. Der vzbv wird über Verlauf informieren. Mit dem Ablauf dieses Tages wird das Register geschlossen. Danach ist keine Austragung mehr möglich.

  • Zweite mündliche Verhandlung

    Heute findet um 10 Uhr die zweite mündliche Verhandlung in Braunschweig statt. 

  • vzbv und VW einigen sich auf Vergleichsverhandlungen

    Volkswagen und der Verbraucherzentrale Bundesverband haben sich darauf geeinigt, Gespräche über einen möglichen Vergleich aufzunehmen. Gemeinsames Ziel von Verbraucherzentrale Bundesverband und Volkswagen ist eine pragmatische Lösung im Sinne der Kunden. Ob es zu einem Vergleich kommt, ist offen.

  • Vergleichsverhandlungen scheitern

    Volkswagen hat die Vergleichsverhandlungen aufgrund mangelnder Bereitschaft, ein transparentes, vertrauenswürdiges und für Verbraucher sicheres System der Abwicklung zu akzeptieren, scheitern lassen.

  • Gericht lädt zum Gespräch

    Nachdem Volkswagen die Vergleichsverhandlungen mit dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) abgebrochen hat, hat das Oberlandesgericht Braunschweig die beiden Parteien zu einem Gütegespräch eingeladen.

  • vzbv und VW erzielen Vergleich für betrogene Käufer

    Fünf Jahre nach Bekanntwerden des Dieselskandals erhält rund eine Viertelmillion betrogener Dieselbesitzer ein Angebot für eine schnelle, transparente und sichere Entschädigung. Auf diesen Vergleich haben sich der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Volkswagen AG im Rahmen der Musterfeststellungsklage geeinigt.

  • Versand der Informationen zum Vergleich

    Die Anmelder zum Klageregister werden ab Mitte März von Volkswagen ein Schreiben erhalten, in dem sie über das Angebot informiert werden. Das Schreiben wird auch eine persönliche Identifikationsnummer enthalten (PIN). Mit dieser PIN können sich Verbraucher ab dem 20. März 2020 auf einer Online-Plattform von Volkswagen anmelden.

  • Beginn Vergleichsphase

    Das Vergleichsangebot wird zwischen dem 20. März und dem 30. April 2020 über eine Online-Plattform unterbreitet, die ein Dienstleister von Volkswagen erstellt und betreut. Außerdem wird die Möglichkeit bestehen, den Vergleich über ein Call-Center zu schließen.

  • Ende Vergleichsphase

    Bis jetzt ist es möglich, den Vergleich anzunehmen. Ein späterer Abschluss des Vergleiches ist grundsätzlich nicht möglich. Wer das Angebot nicht annehmen will, kann bis mindestens Oktober eine eigene Klage einreichen.

  • Klagerücknahme

    Der Verbraucherzentrale Bundesverband zieht die Musterfeststellungsklage zurück. Das ist Teil des Vergleichs zwischen dem vzbv und der Volkswagen AG. Die Musterfeststellungsklagen gegen VW endet somit.