Wichtige Termine
Der vzbv reicht beim Bayerischen Obersten Landesgericht in München Musterfeststellungklage gegen die Stadtsparkasse München ein.
Das Bundesamt für Justiz eröffnet das Register. Ab jetzt können Verbraucher sich in das Register eintragen!
Fragen & Antworten (FAQ)
Welche Ziele verfolgt die Klage?
Das Gericht soll feststellen:
• Die Sparverträge können nicht ordentlich gekündigt werden können.
• Die von der Stadtsparkasse München (SSKM) verwendete Klausel zur Zinsanpassung ist unwirksam.
• Die Sparkasse kann sich bezüglich der Zinsnachzahlung nicht auf eine Verjährung der Ansprüche berufen.
Das Gericht soll auch klarstellen, nach welchen Vorgaben die Stadtsparkasse München die Zinsen in den Sparverträgen anpassen muss.
Was kostet die Teilnahme an der Musterfeststellungsklage?
Das Verfahren und die Anmeldung zum Klageregister sind kostenfrei. Für die Anmeldung zum Klageregister müssen Sie keinen Anwalt beauftragen. Falls Sie sich jedoch von einem Anwalt beraten lassen, kann das mit Kosten verbunden sein.
Wer kann von der Klage profitieren?
Es können sich alle Verbraucher beteiligen, die bei der Stadtsparkasse München einen Sparvertrag „Prämiensparen flexibel“ abgeschlossen haben, auf den die folgenden Punkte zutreffen:
• Die Zinsklausel im Sparvertrag (Antragsformular) lautet: „Es gilt der jeweils im Preisaushang bekanntgegebene Zinssatz (derzeit _,___ % p.a.), […]“ und in den Vertragsbedingungen (Loseblatt-Sparbuch) findet sich die Klausel: „Der jeweils gültige Zinssatz für das Sparguthaben kann dem Aushang im Kassenraum entnommen werden. […]“
• Es ist eine Prämienstaffel über 14 Jahre nach dem Muster „Die S-Prämie beträgt […] und ab dem 15. Sparjahr 50%“ abgedruckt. Wenn später eine Prämienstaffel über 99 Jahre mitgeteilt wurde, können sich Verbraucher auch beteiligen.
Verbraucher können nach Registeröffnung einen Klage-Check nutzen, um zu ermitteln, ob ihr Fall zur Klage passt und Hilfe für die Registereintragung zu erhalten.