Wichtige Termine
Heute findet die mündliche Verhandlung in München statt. Der vzbv wird über den Verlauf informieren. Mit dem Ablauf dieses Tages wird das Register geschlossen. Danach ist keine Austragung mehr möglich.
Bis zu diesem Stichtag haben sich 1.648 Verbraucher in das Klageregister eintragen lassen.
Das Bundesamt für Justiz hat das Register eröffnet. Weitere Informationen sind in den FAQ zur Anmeldung zu finden.
Fragen & Antworten (FAQ)
Welche Ziele verfolgt die Klage?
Das Gericht soll feststellen, dass die Sparverträge nicht ordentlich gekündigt werden können.
Außerdem soll festgestellt werden, dass die von der Sparkasse Nürnberg verwendete Klausel zur Zinsanpassung unwirksam ist. Dabei soll das Gericht auch klarstellen, nach welchen Vorgaben die Sparkasse Nürnberg die Zinsen in den Sparverträgen anpassen muss. Zuletzt soll das Gericht feststellen, dass die Sparkasse sich bezüglich der Zinsnachzahlung nicht auf eine Verjährung der Ansprüche berufen kann.
Wer kann von der Klage profitieren?
Es können sich alle Verbraucher beteiligen, die bei der Sparkasse Nürnberg (vormals Stadtsparkasse und Kreissparkasse Nürnberg) einen Sparvertrag „Prämiensparen flexibel“ abgeschlossen haben, auf den mindestens einer der folgenden Punkte zutrifft:
- Es findet sich im Vertrag die Zinsanpassungsklausel „Die Sparkasse zahlt neben dem jeweils gültigen Zinssatz, z. Zt. ____%, …“
- Es ist eine Prämienstaffel für 20 Jahre und FJ (Folgejahre) abgedruckt.
- Im Zuge einer Umschreibung wurde eine Laufzeit von 1188 Monaten vereinbart.
Was kostet die Teilnahme an der Musterfeststellungsklage?
Das Verfahren ist für die teilnehmenden Verbraucher kostenfrei. Für die selbstständige Anmeldung zum Klageregister entstehen keine Kosten. Die Beauftragung einer Anwaltskanzlei ist hierfür nicht erforderlich. Falls Sie sich von einer Anwaltskanzlei beraten lassen, kann das mit Kosten verbunden sein.
Ist eine Teilnahme an der Musterfeststellungsklage trotz einer gütlichen Einigung mit der Sparkasse möglich?
Eine Teilnahme an der Musterfeststellungsklage ist nicht mehr möglich, wenn der Kunde mit der Sparkasse Nürnberg bereits einen Vergleich oder eine sonstige gütliche Einigung geschlossen hat.