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Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt gegen die Sparkasse Mansfeld-Südharz

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Die Sparkasse Mansfeld-Südharz hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Der vzbv hat für die Kund:innen der Sparkasse Klage erhoben, damit sie ihre Zinsen in der Höhe erhalten, die ihnen zusteht.

Neuigkeiten zur Klage gegen die Sparkasse Mansfeld-Südharz

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Fragen und Antworten (FAQ)

 

Wir beantworten die wichtigsten Fragen zur Musterfeststellungsklage gegen die Sparkasse Mansfeld-Südharz.

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Aktuelle Termine

Oberlandesgericht erlässt Urteil

Das Oberlandesgericht urteilt. Parteien können Rechtsmittel einlegen.

Revisionsverfahren

Der vzbv legt gegen das Urteil Revision ein.

offener Zeitpunkt

Prozessende

Der Bundesgerichtshof entscheidet über die Klage.

Terminübersicht

 

 

Fragen und Antworten (FAQ)

Kann auch ich von der Klage profitieren?

Die Klage kann für Sie interessant sein, wenn

1) Sie bei der Sparkasse Mansfeld-Südharz, bzw. einer der früheren Sparkassen Eisleben, Hettstedt, Mansfelder Land oder Sangerhausen

2) einen Sparvertrag „S-Prämiensparen flexibel“ abgeschlossen haben

3) die Sparkasse bei Ihnen eine der folgenden Klauseln verwendet hat:

a) „Die Spareinlage wird variabel, z.Zt. mit […] % verzinst“

b) „Die Sparkasse zahlt neben dem jeweils gültigen Zinssatz, z.Zt. […] % am Ende eines Kalender-/Sparjahres eine verzinsliche Prämie […]“