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Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt gegen die Sparkasse KölnBonn

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Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnt es bislang ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führt deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse.

Neuigkeiten zum Verfahren finden Sie unter aktuelle Meldungen.

Kann ich bei der Klage mitmachen?

Prüfen Sie mit dem Klage-Check, ob Sie bei der Klage gegen die Sparkasse KölnBonn mitmachen können.

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Fragen und Antworten (FAQ)

Wir beantworten die wichtigsten Fragen zur Klage gegen die Sparkasse KölnBonn.

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Aktuelle Termine

Verbraucher:innen können sich für Klage anmelden

Das Bundesamt für Justiz (BFJ) öffnet das Klageregister. Betroffene können sich beim BFJ für die Klage anmelden.

offener Zeitpunkt

Mündliche Verhandlung

Beim Gericht findet die erste mündliche Verhandlung statt. Verbraucher:innen können ihre Anmeldung nach Ablauf dieses Tages nicht mehr zurücknehmen.

offener Zeitpunkt

Prozessende

Das Verfahren wird durch Urteil oder Vergleich beendet.

Terminübersicht

 

 

Wichtige Fragen und Antworten (FAQ)

Wer kann von der Klage profitieren?

Grundsätzlich können alle Kund:innen der Sparkasse KölnBonn von der Klage profitieren, für deren Girokonto Gebühren erhöht oder neu eingeführt wurden, ohne dass sie aktiv zugestimmt haben. Es muss sich um Privatkonten handeln, da die Musterfestfeststellungsklage nur für Verbraucher:innen wirkt. Mit unserem Klage-Check können sich Verbraucher:innen online informieren, ob ihr Fall zur Klage passt.

Das Kontomodell wurde geändert. Welche Folgen hat das?

Wenn die Sparkasse ein bestehendes Kontomodell einseitig geändert hat, und dabei Gebühren erhöht oder neu eingeführt hat, ist das ein Fall für die Musterfeststellungsklage. Wenn Sie jedoch selbst ein neues Kontomodell ausgewählt oder den Änderungen aktiv zugestimmt haben, können Sie die Gebühren nicht zurückverlangen.