Direkt zum Inhalt

Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt gegen die Kreissparkasse Stendal

Stand |

Die Kreissparkasse Stendal hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Deshalb klagt der vzbv für die Kund:innen der Sparkasse Klage. Kunden:innen sollen ihre Zinsen in der Höhe erhalten, die ihnen zusteht.

Alle Neuigkeiten zur Klage

Alle Meldungen zur Musterfeststellungsklage gegen die Kreissparkasse Stendal.

weiterlesen

Fragen und Antworten (FAQ)

Wir beantworten die wichtigsten Fragen zur Musterfeststellungsklage gegen die Kreissparkasse Stendal.

weiterlesen

Aktuelle Termine

Oberlandesgericht erlässt Urteil

Das Oberlandesgericht urteilt. Parteien können Rechtsmittel einlegen.

Revisionsverfahren

Der vzbv legt gegen das Urteil Revision ein.

offener Zeitpunkt

Prozessende

Der Bundesgerichtshof entscheidet über die Klage.

Terminübersicht

 

 

Wichtige Fragen und Antworten (FAQ)

Kann auch ich von der Klage profitieren?

Die Klage kann für Sie interessant sein, wenn

1) Sie bei der Kreissparkasse Stendal einen Sparvertrag „S-Prämiensparen flexibel“ abgeschlossen haben

und

2) die Sparkasse bei Ihnen eine der folgenden Klauseln verwendet hat:

a) „Die Spareinlage wird variabel, z.Zt. mit […] % verzinst“

b) „Die Sparkasse zahlt neben dem jeweils gültigen Zinssatz, z.Zt. […] % am Ende eines Kalender-/Sparjahres eine verzinsliche Prämie […]“

Telefonische Beratung unter (0345) 298 03 33

Dienstag (12. Mai) von 14:00 bis 18:00 Uhr
Mittwoch (13. Mai) von 10:00 bis 14:00 Uhr