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Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt gegen E.ON

Stand |

Die E.ON Energy Solutions GmbH ist ein bundesweiter Fernwärmeanbieter, der in den letzten Jahren seine Preise enorm erhöht hat. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands sind die Preiserhöhungen nicht gerechtfertigt. Die Klage soll dafür sorgen, dass E.ON seine Abrechnungen rückwirkend anpasst und Kund:innen das sich daraus ergebene Guthaben erstattet.

Neuigkeiten zum Verfahren finden Sie unter aktuelle Meldungen.

Kann ich bei der Klage mitmachen?

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Fragen und Antworten (FAQ)

Antworten auf die wichtigsten Fragen zur Sammelklage gegen E.ON.

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Aktuelle Termine

Wir klagen

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) reicht Sammelklage beim Oberlandesgericht Hamm gegen E.ON ein.

Verbraucher:innen können sich für Klage anmelden

Das Bundesamt für Justiz (BfJ) öffnet das Klageregister. Betroffene können sich beim BfJ für die Klage anmelden.

offener Zeitpunkt

Mündliche Verhandlung

Beim Oberlandesgericht Hamm findet die mündliche Verhandlung statt. Meist genügt ein Termin. Das Gericht kann auch mehrere Termine ansetzen.

Terminübersicht

 

 

Wichtige Fragen und Antworten (FAQ)

Um wie viel Geld geht es?

Je nach Einzelfall können sich die Arbeitspreise um mehrere 100 Prozent erhöht haben und zu hunderten bis tausenden Euro Nachzahlungen bei Verbraucher:innen führen. Im Versorgungsgebiet Erkrath-Hochdahl betrug der Arbeitspreis Ende 2020 noch 6,18 Cent/ kWh (brutto). Bis ins Jahr 2023 erhöhte sich dieser auf 23,24 Cent/ kWh (brutto). Bei einem Jahresverbrauch von 15.000 kWh/ Jahr bedeutet dies für die Jahre 2021 und 2022 nach Schätzungen des vzbv 3.500,00 Euro Mehrkosten.

Wann kann ich mich für die Klage anmelden?

Betroffene Verbraucher:innen können sich für die Klage anmelden, wenn das Bundesamt für Justiz (BfJ) das Register öffnet. Unsere Terminübersicht verschafft Ihnen einen Überblick über das Verfahren. Abonnieren Sie unseren News-Alert, damit wir Sie über Termine und den Verlauf des Verfahrens direkt informieren können.