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Sonderkonstellationen

Die nachfolgenden Erläuterungen sind noch für jene Verbraucher:innen relevant, die sich mit einem entsprechenden Sachverhalt für die Musterfeststellungsklage fristgerecht bis zum 20. Juli 2020 angemeldet hatten. Eine spätere Teilnahme an dieser Musterfeststellungsklage ist nicht mehr möglich.

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Guthaben durch Neukundenbonus

Laut Abschlussrechnung habe ich ein Guthaben, das mir die BEV eigentlich erstatten müsste. Kann auch ich mich der Musterfeststellungsklage anschließen?

Ja, allerdings werden Sie bestenfalls einen Bruchteil des Neukundenbonus erhalten. Und auch dafür müssten Sie zunächst Ihre Forderung zur Insolvenztabelle anmelden.

Im Einzelnen:

Wenn Sie – selbst ohne den gewährten Neukundenbonus – ein Guthaben haben, würde die erfolgreiche Musterfeststellungsklage dazu führen, dass sich Ihr Guthaben erhöht. Denkbar ist auch, dass sich aufgrund der Berücksichtigung des Neukundenbonus ein Guthaben ergibt. Allerdings handelt es sich bei diesem Guthaben um eine sogenannte Insolvenzforderung. Diese wird nur dann bedient, wenn bei BEV ein hinreichendes Vermögen vorliegt. Aktuell ist zu befürchten, dass das vorhandene Vermögen nicht ausreicht, so dass allenfalls eine (vielleicht sogar nur geringe) Quote des Guthabens an den Einzelnen ausgezahlt wird.

Um überhaupt die Chance zu einer Befriedigung der Insolvenzforderung zu haben, müssen Sie Ihre Forderung zur Insolvenztabelle anmelden. Nähere Informationen hierzu finden Sie unter https://www.bev-inso.de. Der Insolvenzverwalter wird die Forderung dann prüfen und entweder anerkennen oder bestreiten.

Sofern der Insolvenzverwalter die Forderung teilweise (etwa bzgl. des Bonus) bestreitet, müssten Sie gegenüber dem Insolvenzverwalter nachweisen, dass Sie eine Klage auf Feststellung der Insolvenzforderung erhoben haben (vgl. § 189 InsO). Dieser Nachweis muss aber nicht umgehend erfolgen, sondern erst innerhalb von zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Verteilung im Insolvenzregister. Es bestehen allerdings Zweifel, ob eine solche Klage wirtschaftlich sinnvoll wäre, da zu befürchten ist, dass auch die erfolgreich angemeldeten Forderungen allenfalls mit einer sehr geringen Quote ausgezahlt werden.

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Teilnahme an der Musterfeststellungsklage

Mir verweigert man den Neukundenbonus aus einem Grund, der mit der Belieferungsdauer gar nichts zu tun hat. Kann auch ich mich der Musterfeststellungsklage anschließen?

Das ist möglich, allerdings ist der Nutzen eingeschränkt. Sie könnten dann nur von der Feststellung profitieren, dass der Insolvenzverwalter den Bonus mit seiner Forderung zu verrechnen hat. Ob Ihr Anspruch aber besteht, ob es also überhaupt etwas zu verrechnen gäbe, wird im Musterfeststellungsverfahren nicht geprüft. Dies wäre dann gegebenenfalls noch individuell zu klären.

Der Insolvenzverwalter bestreitet gar nicht, dass ich einen Anspruch auf den Neukundenbonus habe. Er meint aber, dass er mir das Geld auf Grund der Insolvenz nicht auszahlen könne und dass ich meine Forderung zur Insolvenztabelle anmelden müsse. Nützt mir die Teilnahme an der Musterfeststellungsklage?

Ja. Denn durch die Klage soll auch festgestellt werden, dass der Neukundenbonus mit den Forderungen des Insolvenzverwalters aus der Endabrechnung zu verrechnen ist. Eine Forderungsanmeldung wäre nur dann zu erwägen, wenn Ihnen ein Guthaben zustünde. Lesen Sie dazu bitte den entsprechenden Abschnitt.

Der Neukundenbonus war bei mir gar nicht das Thema. Ich habe aber noch ein Guthaben aus einer früheren Abrechnung, das ich gern mit Forderungen des Insolvenzverwalters verrechnen möchte. Kann ich mich der Musterfeststellungsklage anschließen?

Leider nein. Erklären Sie in diesem Fall die Aufrechnung der beiden Forderungen. Sollte der Insolvenzverwalter dies nicht akzeptieren, können Sie sich gern bei der Verbraucherzentrale in Ihrer Nähe dazu beraten lassen.

Mir wurde gar nicht der Neukundenbonus verweigert, sondern ein anderer, z.B. der Sofortbonus. Kann ich mich der Musterfeststellungsklage anschließen?

Leider würde Ihnen die Beteiligung an der Musterfeststellungsklage nichts nützen. Fragen im Zusammenhang mit dem Sofortbonus sind nicht Gegenstand der Musterfeststellungsklage. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir uns auf die Konstellation beschränken mussten, von der weitaus mehr Verbraucher:innen betroffen waren.

Als die BEV die Belieferung einstellte, hatte ich den Vertrag bereits gekündigt. Kann ich mich der Musterfeststellungsklage anschließen?

Das kommt darauf an, zu welchem Datum sie den Vertrag gekündigt haben. Falls dies so frühzeitig geschah, dass der Vertrag tatsächlich durch Ihre Kündigung beendet wurde, passt Ihr Fall leider nicht zur Musterfeststellungsklage. Falls die BEV die Belieferung aber eingestellt hat, bevor Ihre Kündigung wirksam geworden ist, können Sie an der Musterfeststellungsklage teilnehmen.

Zwei Beispiele:

Verbraucher:in A kündigt seinen Vertrag zum 31.12.2018. Am 1.2.2019 stellt die BEV die Belieferung ein. A kann sich nicht an der Musterfeststellungsklage beteiligen.

Verbraucher:in B kündigt seinen Vertrag zum 28.02.2019. Für ihn eignet sich die Musterfeststellungsklage, weil die Insolvenz seine Kündigung „überholt“ hat.

Die Frage ist nicht in einem Satz zu beantworten.

Es könnte für Sie mit der Musterfeststellungsklage verbindlich geklärt werden, ob Sie zu Unrecht gezahlt haben. Auf der Basis könnten Sie dann einen Rückzahlungsanspruch gegen den Insolvenzverwalter erheben.

Nur: Sie müssten Ihr Geld dann vom Insolvenzverwalter zurückfordern, eine Aufrechnung funktioniert hier nicht mehr. Ob sich das lohnen könnte, hängt vor allem davon ab, wann Sie gezahlt haben. Geschah dies vor dem 16.10.2019 – dem Tag der Eröffnung des Insolvenzverfahrens – wäre Ihr Rückforderungsanspruch lediglich eine Insolvenzforderung. Bitte lesen Sie dazu den Abschnitt zum Thema Guthaben.

Haben Sie später gezahlt, bestünde zumindest die Chance, dass Sie Ihre gesamte Zahlung zurückerhalten. Nach den Ankündigungen des Insolvenzverwalters sieht es allerdings so aus, dass das verbliebene Geld der BEV auch dafür nicht ausreicht. Dies kann zum jetzigen Zeitpunkt aber noch nicht verlässlich beurteilt werden.

Ich habe bislang keine Abschlussrechnung erhalten. Kann ich mich der Musterfeststellungsklage anschließen?

Auch mehr als 15 Monate nach dem Insolvenzantrag sind noch nicht alle Endabrechnungen erstellt worden. Nach letzter Auskunft des Insolvenzverwalters sollen alle ehemaligen BEV-Kunden ihre Rechnungen bis Ende Juni 2020 erhalten.

Sofern Sie aber auf Grund er Ihnen bekannten Umstände davon ausgehen können, dass auch Ihnen der Neukundenbonus nicht gewährt wird, können Sie sich auch ohne die Endabrechnung für die Musterfeststellungsklage registrieren lassen. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn Sie weniger als ein Jahr von der BEV beliefert wurden.

Sobald Ihnen die Endabrechnung vorliegt, sollten Sie aber prüfen, ob in Ihrem Fall Besonderheiten zu beachten sind, etwa im Falle eines Guthabens.