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Erklärung zur Barrierefreiheit


Hinweis zur Erklärung

Der vzbv ist bemüht, seine Webseite www.sammelklagen.de barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung basiert auf einer im April 2021 vorgenommenen Selbstbewertung auf Grundlage der in der BITV 2.0 genannten Vorgaben. 

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit (Stand: 25.04.2021) gemäß EU-Richtlinie 2016/2102 und entsprechenden nationalen Rechtsvorschriften gilt für die aktuell im Internet unter www.sammelklagen.de erreichbare Internetseite des Verbraucherzentrale Bundesverbandes.

 

Barrierearme PDF-Dateien

Nicht alle der angebotenen Dokumente zum Herunterladen sind barrierefrei. Bei vielen Dokumenten handelt es sich um alte Dokumente, bei denen das Ausgangsdokument nicht mehr vorliegt. Diese Dokumente werden nicht nachträglich überarbeitet. Wir haben uns zum Ziel gesetzt, zukünftig so weit wie möglich und zweckmäßig barrierefreie/barrierearme PDF-Dateien anzubieten bzw. die Inhalte im HTML-Format einzustellen. Ob ein Dokument bereits barrierefrei/barrierearm ist, erkennen Sie am entsprechenden Beschreibungstext.

Sollten Sie Inhalte aus älteren Dokumenten in einer für Sie zugänglichen Form benötigen, wenden Sie sich bitte an folgende E-Mail. Wir werden versuchen, Ihnen die Inhalte so weit wie möglich auf einem anderen Weg zur Verfügung zu stellen.

E-Mail: barriere@sammelklagen.de

 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Webseite kann durch alleinige Nutzung der Tastatur bzw. eines Screen Readers in weiten Teilen benutzt werden. Die barrierefreie Zugänglichkeit der Webseite wird stetig verbessert. Die Webseite www.sammelklagen.de weist zurzeit noch folgende Defizite bei der Barrierefreiheit auf:

  • Zugänglichkeit des Newsletter-Formulars: Fehler beim Newsletter-Formular werden nicht barrierefrei gekennzeichnet.
  • Einzelne Seiten enthalten kleinere Syntaxfehler.
  • Nicht alle Dokumente haben sinnvolle Dokumententitel.
  • Nicht alle informativen Grafiken (Infografiken) sind mit aussagekräftigen Alternativtexten versehen.
  • Viele, insbesondere ältere PDF-Dokumente auf der Seite sind PDF/UA-konform.
  • Einige Videos besitzen keine Audiodeskriptionen oder Volltext-Alternativen.

Feedback zur Barrierefreiheit: Barriere melden!

Sollten Ihnen noch bestehende Barrieren in Bezug auf unsere Webseite auffallen oder Sie Informationen zu noch nicht barrierefreien Inhalten benötigen, senden Sie uns bitte eine E-Mail. Wir bemühen uns, Ihre Anfragen innerhalb einer angemessenen Frist (in der Regel maximal vier Wochen) zu beantworten.

E-Mail: barriere@sammelklagen.de

 

Gebärdensprache

Ein Video zu "Informationen zum Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. in Gebärdensprache" in Deutscher Gebärdensprache (DGS) finden Sie hier: Informationen in Gebärdensprache.

 

Leichte Sprache

Einen Text zu "Die Muster-Feststellungs-Klage" und weitere Informationen in leicht verständlicher Sprache finden Sie hier: Informationen in Leichter Sprache.

 

Wörterbuch der Verbraucher-Begriffe in Einfacher Sprache

Im Verbraucheralltag tauchen immer wieder Wörter auf, die Vielen nicht bekannt sind. Das Wörterbuch der Verbraucherzentrale erklärt die wichtigsten Begriffe aus dem Verbraucheralltag in Einfacher Sprache.

 

Schlichtungsverfahren

Wenn Sie keine Antwort erhalten oder mit der Antwort ganz oder teilweise unzufrieden sind, können Sie sich an die Schlichtungs­stelle zum Bundesgleichstellungs­gesetz wenden. Die Schlichtungs­stelle wird Ihren Fall prüfen und versuchen im Rahmen eines Schlichtungs­verfahrens eine Lösung herbeizuführen.

Unter dieser Adresse erreichen Sie die Schlichtungs­stelle:

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin

Telefon: 030 18 527-2805
E-Mailinfo@schlichtungsstelle-bgg.de
Internetwww.schlichtungsstelle-bgg.de

Bei der Schlichtungsstelle können Sie einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungs­verfahrens stellen. Die Antragstellung ist durch das Ausfüllen eines Online-Formulars, schriftlich auf dem Postweg, per E-Mail oder zur Niederschrift in der Geschäfts­stelle der Schlichtungs­stelle möglich.