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vzbv verklagt Mercedes-Benz Group AG

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat gegen die Mercedes-Benz Group AG (ehemals Daimler AG) Musterfeststellungsklage erhoben. Der vzbv wirft dem Hersteller vor, in verschiedenen Motoren unzulässige Abschalteinrichtungen verbaut und so deren Abgaswerte manipuliert zu haben.

  • Das Oberlandesgericht Stuttgart wird die Voraussetzungen für Schadensersatz bei Mercedes GLC-und GLK-Fahrzeugmodellen mit dem Motortyp OM 651 prüfen.
  • Das Kraftfahrtbundesamt hat deutschlandweit für knapp 50.000 Fahrzeuge dieser Modelle Rückrufe angeordnet.
  • Betroffene können sich der Musterfeststellungsklage anschließen, sobald das Klageregister eröffnet ist.

Verschiedene Mercedes GLC-und GLK-Fahrzeugmodelle mit dem Motortyp OM651 sind aufgrund unzulässiger Abschalteinrichtungen von behördlichen Rückrufen betroffen. Mit dem Einbau solcher Vorrichtungen können Hersteller dafür sorgen, dass die Fahrzeuge während der Typengenehmigung die zulässigen Grenzwerte für Abgase einhalten. Im Straßenverkehr überschreiten sie diese Werte dann aber deutlich.

Die Mercedes-Benz Group AG hat gegen die Anordnungen des Kraftfahrtbundesamtes Rechtsmittel eingelegt. Ihrer Meinung nach stellen die Vorrichtungen gar keine unzulässigen Abschalteinrichtungen dar. Über die Rechtsmittel ist noch nicht abschließend entschieden. In Einzelverfahren stellt sich die Mercedes-Benz Group AG auf den Standpunkt, man könne ihr weder ein sittenwidriges Vorgehen noch Vorsatz vorwerfen. Das Oberlandesgericht Stuttgart soll deswegen feststellen, dass unzulässige Abschalteinrichtungen in bestimmten Fahrzeugmodellen verbaut wurden und dass diese Manipulationen sittenwidrig waren und vorsätzlich geschahen. In dem Verfahren vertritt die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH den vzbv vor Gericht.

Ansprüche drohen zu verjähren

Verschiedene Mercedes GLC-und GLK-Fahrzeugmodelle vom Motortyp OM 651 und nahezu 50.000 amtlich zurückgerufene Fahrzeuge in Deutschland sind betroffen. Ohne Aufspielen eines behördlich angeordneten Software-Updates riskieren Verbraucher die Stilllegung ihres Fahrzeugs. Viele Verbraucher erhielten die Rückrufe schon im Jahr 2018, so dass zum Ablauf des Jahres 2021 die Verjährung der Ansprüche droht. Durch die Beteiligung an der Klage, können sie die Verjährung ihrer Ansprüche verhindern.

Wer kann sich der Klage anschließen?

An der Musterfeststellungsklage können sich Käufer der betroffenen GLC-und GLK-Fahrzeuge, mit einzelnen Ausnahmen, beteiligen. Informationen dazu finden Betroffene unter Fragen und Antworten.

Aktuell müssen Verbraucher noch warten

Verbraucher können im Moment noch nicht selbst aktiv werden. Das Oberlandesgericht Stuttgart prüft noch einige Zulässigkeitsvoraussetzungen für die Klage. Das Bundesamt für Justiz öffnet das Klageregister aller Voraussicht nach in einigen Wochen. Verbraucher können sich dann in das Klageregister eintragen und sich der Klage kostenlos anschließen. Der vzbv informiert über die Eröffnung des Klageregisters auf www.musterfeststellungsklagen.de und über nachfolgenden News-Alert: