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vzbv verklagt drei Sparkassen wegen falscher Zinsberechnung

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat drei Musterfeststellungsklagen wegen fehlerhafter Zinsberechnung bei Prämiensparverträgen eingereicht: gegen die Sparkasse Märkisch-Oderland und gegen die Sparkasse Mansfeld-Südharz sowie die Kreissparkasse Stendal. Die rechtzeitige Klagerhebung sichert die Ansprüche ab, die ansonsten zu verjähren drohen.

  • Die Sparkassen Märkisch-Oderland, Mansfeld-Südharz und Stendal haben die Zinsen ihrer Kund:innen jahrelang falsch berechnet.
  • Musterfeststellungsklagen sollen Verjährung der Ansprüche verhindern.
  • Betroffene können mit tausenden von Euro Nachzahlungen rechnen.

Die Sparkassen begannen vor einigen Jahren, viele Prämiensparverträge zu kündigen. Den Verbraucherzentralen fiel dabei auf, dass die Geldhäuser ihren Kund:innen in zahlreichen Fällen mehrere tausend Euro zu wenig Zinsen gutgeschrieben haben. Die Gerichte sollen den Sparkassen nun vorgeben, nach welchen Kriterien sie die Zinsen in den Sparverträgen neu berechnen müssen. Mit weiteren Feststellungen sollen sie klären, dass die Ansprüche der Sparer:innen noch nicht verjährt sind.

Offene Fragen nach BGH-Urteil zu Zinsberechnungen

Der Bundesgerichtshof hat in einem Verfahren der Verbraucherzentrale Sachsen e.V. gegen die Stadt- und Kreissparkasse Leipzig am 06.10.2021 geklärt, dass die Sparkasse die Zinsen in den Verträgen falsch angepasst hatte. Einige Fragen bleiben weiter offen, etwa wie die Zinsen konkret neu zu berechnen sind. Für Betroffene kann das einige tausend Euro mehr bedeuten.

Die betroffenen Kund:innen der Sparkassen Märkisch-Oderland, Mansfeld-Südharz und Stendal können nicht warten, bis die offenen Fragen endgültig geklärt sind. Teilweise droht zum Ende des Jahres 2021 die Verjährung, die nur durch die Musterfeststellungsklagen hemmen können.

Die drei Verfahren des vzbv gegen die Sparkassen laufen unabhängig voneinander, da es sich um verschiedene Beklagte mit unterschiedlichem Sitz handelt.

Ausblick auf das weitere Vorgehen

Die Oberlandesgerichte entscheiden im nächsten Schritt über die Eröffnung der jeweiligen Klageregister. Das Bundesamt für Justiz eröffnet dann die Klageregister. Erst danach ist die Anmeldung und Teilnahme an den Klagen für Verbraucher:innen möglich.

Weitere Informationen zu den jeweiligen Verfahren finden auf folgenden Unterseiten:

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