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VW: Vergleichsphase bis 30. April 2020 verlängert

Die Vergleichsphase sollte ursprünglich bis zum 20. April 2020 andauern. Aufgrund der aktuellen Situation verlängert Volkswagen diese Frist nun bis zum 30. April 2020. Bereits heute werden von Volkswagen rund 200.000 Vergleichsannahmen verschickt.

Was Sie jetzt wissen müssen

  • Volkswagen verschickt heute rund 200.000 Vergleichsannahmen an Verbraucher, die sich bereits für den Vergleich registriert und diesen akzeptiert haben.
     
  • Verbraucherinnen und Verbraucher, die zwischen dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und der Volkswagen AG vereinbarten Kriterien erfüllen, können noch bis zum 30. April 2020 mit Volkswagen einen Vergleich über eine Einmalzahlung schließen. 
     
  • Der Vergleichsschluss erfolgt am einfachsten über ein Online-Portal. Die Zugangsdaten zu dem Online-Portal verschickt Volkswagen per Post.
     
  • Wenn Sie keinen Brief erhalten haben, prüfen Sie bitte, ob Sie sich zum Klageregister beim Bundesamt für Justiz angemeldet haben und die Kriterien für den Vergleich erfüllen. Ist beides der Fall, wenden Sie sich bitte an die von Volkswagen eingerichtete Hotline unter 05361 379 05 06.
     
  • Verweigert Ihnen Volkswagen den Abschluss des Vergleiches, obwohl Sie Voraussetzungen dafür erfüllen, können Sie eine Entscheidung der Ombudsstelle herbeiführen. Informationen dazu, wie die Ombudsstelle zu erreichen ist, finden Sie auf in unserem Fragen & Antworten-Bereich.

Alle weiteren Informationen zu dem Vergleich zwischen Volkswagen und dem vzbv finden Sie unter Fragen & Antworten zum Vergleich.