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Technische Störung beim Klageregister. Anmeldung bitte dringend prüfen!

Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat für Anmeldungen für Musterfeststellungsklagen im Zeitraum vom 25. Januar 2022 bis zum 11. Februar 2022 eine technische Störung gemeldet. Die auf den Internetseiten des BfJ eingegebenen Formulardaten wurden nicht in allen Fällen an das BfJ weitergeleitet.

Betroffen sind Verbraucher:innen, die sich zwischen dem 25. Januar und dem 11. Februar 2022 zu einer Musterfeststellungsklage über ein Online-Formular angemeldet und keine postalische Bestätigung über die Eintragung vom BfJ erhalten haben. Auch Rücknahmen, Änderungsmitteilungen und die Beantragung von Registerauskünften im selben Zeitraum wurden zum Teil nicht übermittelt.

  • Betroffene müssen erneut das passende Formular für die jeweilige Klage im Klageregister des BfJ ausfüllen.

  • Das BfJ beantwortet Fragen per E-Mail über klageregister@bfj.bund.de oder telefonisch unter 0228 99 410-6880.

  • Nur bei einer wirksamen Anmeldung zum Register können Verbraucher:innen von dem Ergebnis einer Musterfeststellungsklage profitieren. Diese sollten die postalische Bestätigung aufbewahren.

Diese Musterfeststellungsklagen sind betroffen: