Direkt zum Inhalt

Stadtsparkasse München: Erweiterung der Anträge

Jüngere Urteile wirken sich auf  Musterfeststellungsklage aus. Sie gestatten es dem vzbv, die Klageanträge zu erweitern. Daraus ergeben sich in Bezug auf die Zinsen zusätzliche Chancen für Verbraucher. Außerdem werden weitere Anträge in Bezug auf die Kündigungen gestellt. Wer schon angemeldet ist, muss nicht aktiv werden.

Aufgrund jüngerer Urteile des Europäischen Gerichtshofs werden in dem Verfahren gegen die Stadtsparkasse München (SSKM) weitere Anträge gestellt. Der vzbv geht davon aus, dass die Sparverträge zu einem festen Satz von 4 Prozent pro Jahr (bzw. durchgehend zu dem bei Vertragsschluss vereinbarten Satz) zu verzinsen sind. Die Zinsen sollen also nicht – wie von der Sparkasse praktiziert – immer wieder abgesenkt werden. Die aus den neuen Anträgen ableitbaren Zinsnachzahlungen liegen nicht unter denen, die die Verbraucherzentrale Bayern bislang errechnet hat. Häufig werden die Ergebnisse sogar deutlich besser sein. Ob das Gericht diesem neuen Ansatz folgt, ist allerdings offen.

Die ursprünglichen Anträge bleiben ergänzend bestehen, so dass sich für die angemeldeten Verbraucherinnen und Verbraucher zusätzliche Chancen ergeben. Sie müssen dafür nichts weiter unternehmen.

Kündigungen werden überprüft

Aus einem neuen Urteil des Bundesgerichtshofs geht hervor, dass Banken ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht ohne aktive Zustimmung ihrer Kunden ändern können. Der vzbv will klären lassen, welche Auswirkungen diese Rechtsprechung auf die Kündigungen der Prämiensparverträge hat. Denn die Sparkasse hat ihre Kündigungen auf eine Klausel gestützt, die im Regelfall ohne aktive Zustimmung eingeführt wurde. Auch hier gilt: Die bisherigen Anträge, die davon ausgehen, dass die Sparkasse ohnehin nicht aus sachgerechtem Grund kündigen durfte, bleiben erhalten.

Anmeldung im Register weiterhin möglich

Wer noch nicht für die Klage angemeldet ist, kann das weiterhin tun, wobei eine frühzeitige Anmeldung zu empfehlen ist. Das Register wird noch bis vor dem Tag der mündlichen Verhandlung – der noch nicht feststeht – geöffnet sein. Wenn sich betroffene Verbraucher für die Klage registrieren, können sie von einem positiven Ausgang des Verfahrens profitieren. Außerdem schützen sie sich vor der Verjährung von Ansprüchen. Alle weiteren Informationen zur Klage haben wir auf unserer Website zur Klage gegen die Stadtsparkasse München zusammengefasst. Dort gibt es auch Antworten auf die häufigsten Fragen zum Verfahren und zur Anmeldung beim Register.