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Prämiensparverträge: Positives Urteil für Verbraucher

In der Musterfeststellungsklage der Verbraucherzentrale Sachsen gegen die Sparkasse Leipzig hat das Oberlandesgericht Dresden weitgehend zu Gunsten der Verbraucher entschieden. Die Sparkasse hatte über Jahre Zinsen falsch berechnet. Überraschend wurde im Rahmen des ersten Verhandlungstages ein Urteil gefällt.

Das Gericht hat entschieden, dass die Klauseln in den Verträgen unwirksam und die Ansprüche der Verbraucher nicht verjährt sind. Das heißt, es müssen nicht korrekt berechneten Zinsen nachgezahlt werden. Wie der Zins genau zu berechnen ist, konnte im Rahmen der Verhandlung noch nicht geklärt werden. Zur Debatte stehen verschiedene langfristige Referenzzinssätze, die den Maßgaben der Rechtsprechung entsprechen müssen. Gegen das Urteil vom 22. April ist die Revision zulässig, so dass möglicherweise noch eine weitere Verhandlung beim Bundesgerichtshof stattfinden wird.

Welche Bedeutung hat das ergangene Urteil für andere Prämiensparer und Verträge anderer Sparkassen?

Die Antwort darauf hängt vor allem davon ab, ob diese Verträge mit den Prämiensparverträgen der Sparkasse Leipzig vergleichbar sind. Viele Sparkassen haben ähnliche Sparverträge vertrieben. So hat die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt unlängst die Saalesparkasse in Halle wegen einer ihrer Ansicht nach unzulässigen Klausel abgemahnt. Zur weiteren Prüfung benötigt die Verbraucherzentrale möglichst viele gut dokumentierte Einzelfälle. Sie bittet deshalb betroffene Sparer an einer Umfrage teilzunehmen und ihre Vertragsunterlagen  zur Verfügung zu stellen.

 
Die Umfrage ist beendet.
 


 

Außerdem können sich Prämiensparer von der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt persönlich beraten lassen. Die Beraterinnen sind unter einer Sonderrufnummer zu den folgenden Zeiten direkt erreichbar.

Telefonische Beratung unter (0345) 298 03 33

Dienstag (12. Mai) von 14:00 bis 18:00 Uhr
Mittwoch (13. Mai) von 10:00 bis 14:00 Uhr