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Musterklage gegen Parship: Anmeldung möglich!

Parship-Nutzer:innen können sich nun für die Klage registrieren lassen. Nur dadurch nehmen sie an der Klage teil. Wer bislang nicht fristlos gekündigt hat, kann das noch tun und sich auch an der Klage beteiligen.

  • Parship-Nutzer:innen können sich beim Bundesamt für Justiz für Klage anmelden.
  • Parship-Nutzer:innen können Verträge noch fristlos kündigen.
  • Die Teilnahme an der Klage ist kostenlos.

Fristlose Kündigung noch möglich

Parship-Nutzer:innen, deren Vertrag sich automatisch verlängert hat oder deren fristlose Kündigung nicht akzeptiert wurde, können sich für die Klage anmelden. Wer noch nicht fristlos gekündigt hat, kann das mit dem Mustertext des vzbv nachholen. Teilnehmen kann außerdem, wem Parship nach fristloser Kündigung das Persönlichkeitsgutachten gesondert in Rechnung gestellt hat. Mit unserem Klage-Check können Nutzer:innen ermitteln, ob ihr Fall zur Klage passt. Antworten auf Fragen finden sich auf unserer Webseite.

Anmeldung nur beim Bundesamt für Justiz

Die Anmeldung ist ausschließlich beim Bundesamt für Justiz möglich. Interessierte sollten dafür das Online-Formular nutzen. Für die Eintragung können Betroffene einen Textbaustein verwenden. Auch eine Abmeldung ist möglich. Wie lange das Klageregister geöffnet sein wird, steht noch nicht fest.

Verbraucher:innen, die individuelle Hilfe benötigen, können die Beratungsangebote der Verbraucherzentralen nutzen. Beschweren können sie sich über das Beschwerdeportal des vzbv und der Verbraucherzentralen.

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