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Klagen gegen Münchner und Nürnberger Sparkassen: Letzte Chance zum Anmelden

Am 13. Mai 2022 um 9.30 Uhr startet die mündliche Verhandlung der Klage gegen die Sparkasse Nürnberg. Um 13.30 Uhr geht es mit dem Verfahren gegen die Stadtsparkasse München weiter. Betroffene Prämiensparer:innen können sich noch bis zum 12. Mai 2022 im Klageregister beim Bundesamt für Justiz anmelden. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte die Klagen mit Unterstützung der Verbraucherzentrale Bayern eingereicht. Bei Erfolg der Klagen können Betroffene je nach Fall erwarten, eine Zinsnachzahlung zu erhalten, ihre Verträge fortzuführen oder beides.

  • Verbraucher:innen können bei erfolgreichen Musterfeststellungsklagen gegen die Stadtsparkasse München und Sparkasse Nürnberg erhebliche Zinsnachzahlungen erwarten.
  • Bis zum 12. Mai haben Betroffene die Chance sich den Musterfeststellungsklagen anzuschließen.
  • Der vzbv wird unmittelbar im Anschluss an die Verhandlungen am Bayerischen Obersten Landesgericht über deren Verlauf berichten.

Am 13. Mai 2022 um 9.30 Uhr startet die mündliche Verhandlung der Klage gegen die Sparkasse Nürnberg. Um 13.30 Uhr geht es mit dem Verfahren gegen die Stadtsparkasse München weiter. Betroffene Prämiensparer:innen können sich noch bis zum 12. Mai 2022 im Klageregister beim Bundesamt für Justiz anmelden. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte die Klagen mit Unterstützung der Verbraucherzentrale Bayern eingereicht. Bei Erfolg der Klagen können Betroffene je nach Fall erwarten, eine Zinsnachzahlung zu erhalten, ihre Verträge fortzuführen oder beides.

„Die mündliche Verhandlung ist eine entscheidende Weichenstellung für die Frage, ob Betroffene eine Zinsnachzahlung erhalten und ihre Sparverträge fortführen dürfen. Der Vortag der Verhandlung, Donnerstag der 12. Mai, ist die letzte Chance sich der Musterfeststellungsklage noch anzuschließen“, sagt Sebastian Reiling, Referent beim vzbv. „Sparerinnen und Sparer können sich kostenlos und unkompliziert anmelden. Wer sich noch nicht mit dem Thema befasst hat, sollte das jetzt tun.“ Der Bundesgerichtshof hatte die Auffassung der Verbraucherzentralen zur Zinsberechnung in einem Urteil vom 6. Oktober 2021 in weiten Teilen bestätigt.

Häufig Ansprüche von mehreren Tausend Euro

Nach Auffassung des vzbv und der Verbraucherzentrale Bayern haben die Stadtsparkasse München und die Sparkasse Nürnberg die Zinsen in den Sparverträgen „Prämiensparen flexibel“ nicht korrekt angepasst und zahlreiche Verträge unrechtmäßig gekündigt. Sparer:innen haben deshalb Nachberechnungen bei der Verbraucherzentrale Bayern beauftragt. Danach beliefen sich die entgangenen Zinsen durchschnittlich auf rund 4.200 Euro pro Vertrag der Sparkasse Nürnberg und sogar mehr als 4.600 Euro für Verträge der Stadtsparkasse München. Zudem wird den Betroffenen durch die Kündigung die Chance auf erhebliche Prämienzahlungen für die Zukunft genommen.

Kostenfrei bei den Klagen anmelden

Verbraucher:innen finden über einen Klage-Check heraus, ob sie Betroffene sind. Sind sie dies, können sie sich kostenfrei der jeweiligen Musterfeststellungsklage anschließen, indem sie ihre Ansprüche im Klageregister beim Bundesamt für Justiz anmelden. Antworten auf häufig gestellte Fragen sowie die Möglichkeit, einen News-Alert zu abonnieren, finden Verbraucher:innen auf den Seiten zur Klage gegen die Stadtsparkasse München und zur Klage gegen die Sparkasse Nürnberg.

Für Fragen zur Musterfeststellungsklage gegen die Stadtsparkasse München hat die Verbraucherzentrale Bayern ein Infotelefon eingerichtet, dienstags von 9 bis 12 Uhr unter (089) 55 27 94 200.