Direkt zum Inhalt

BEV-Klage: Mündliche Verhandlung am 21. Juli 2020

Die mündliche Verhandlung steht bevor. Die Fristen für die An- und Abmeldung laufen bald ab.

Hoffnung für geprellte Verbraucher: Am 21. Juli 2020 um 10:30 Uhr beginnt die mündliche Verhandlung über die Musterfeststellungsklage gegen den Insolvenzverwalter der BEV. Vorläufige Äußerungen des Oberlandesgerichts Münchens legen nahe, dass es der Musterfeststellungsklage stattgeben wird.

Anwesenheit von Verbrauchern nicht erforderlich

Der Termin findet im Justizpalast in der Prielmayerstraße 7 in München statt und soll um 10:30 Uhr beginnen. Plätze für Besucher werden nur in sehr begrenzter Zahl zur Verfügung stehen. In der mündlichen Verhandlung werden nur abstrakte rechtliche Fragen diskutiert werden. Die Fälle der beteiligten Verbraucher werden nicht Thema sein. Daher ist ihre Anwesenheit nicht erforderlich. Über den Verlauf der mündlichen Verhandlung informieren wir auf unserer Website.  Abonnenten unseres News Alert halten wir per E-Mail auf dem Laufenden.

Fristen für An- und Abmeldung laufen bald ab

Es haben sich bereits mehr als 4.600 Verbraucher für die Musterfeststellungsklage angemeldet (Stand: 19. Juni 2020). Die Anmeldung ist weiterhin möglich, allerdings nur noch wenige Tage: Die Frist für die Anmeldung endet am 20. Juli 2020, also am Tag vor der mündlichen Verhandlung. Die Frist zur Abmeldung endet am 21. Juli 2020, dem Tag der mündlichen Verhandlung.

Die Formulare für die An- und Abmeldung befinden sich hier auf der Website des Bundesamtes für Justiz.

Ob Ihr Fall zur Musterfeststellungsklage passt, können Sie mit unserem Klage-Check ermitteln.

Bitte beachten Sie, dass für die Anmeldung im Klageregister allein das Bundesamt für Justiz zuständig ist. Nähere Informationen finden Sie auf dessen Website www.bundesjustizamt.de