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Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt gegen ExtraEnergie GmbH

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Die ExtraEnergie GmbH hat im Sommer 2022 ihre Preise für Strom und Gas massiv erhöht. Zu Unrecht, meint der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv).  Er hat eine Sammelklage eingereicht, damit betroffene Verbraucher:innen ihr Geld zurückerhalten.

Neuigkeiten zum Verfahren finden Sie unter aktuelle Meldungen.

Kann ich bei der Klage mitmachen?

Prüfen Sie hier, ob Sie bei der Klage gegen ExtraEnergie mitmachen können.

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Fragen und Antworten (FAQ)

Antworten auf die wichtigsten Fragen zur Sammelklage gegen ExtraEnergie

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Aktuelle Termine

Wir klagen

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) reicht Sammelklage beim Oberlandesgericht Hamm gegen die ExtraEnergie GmbH ein.

Verbraucher:innen können sich für Klage anmelden

Das Bundesamt für Justiz (BfJ) öffnet das Klageregister. Betroffene können sich beim BfJ für die Klage anmelden.

offener Zeitpunkt

Mündliche Verhandlung

Beim Oberlandesgericht findet die mündliche Verhandlung statt. Meist genügt ein Termin. Das Gericht kann auch mehrere Termine ansetzen.

 

Terminübersicht

 

 

Wichtige Fragen und Antworten (FAQ)

Welches Ziel verfolgt die Klage?

Mit der Klage fordert der vzbv ExtraEnergie auf, die überhöhten Beträge an die Betroffenen zurückzuzahlen – plus Zinsen. Auch für all diejenigen Kund:innen, die die Rechnung von ExtraEnergie nicht bezahlt haben, soll das Gericht feststellen, dass die Preiserhöhungen unzulässig sind. Außerdem hat ExtraEnergie zum Teil behauptet, Kund:innen hätten einer Preiserhöhung zugestimmt, als sie eine Erklärung zur Abschlagsanpassung abgegeben haben. Auch dagegen wendet sich die Klage.

Wann kann ich mich für die Klage anmelden?

Betroffene Verbraucher:innen können sich für die Klage anmelden, wenn das Bundesamt für Justiz das Register öffnet. Unsere Terminübersicht verschafft Ihnen einen Überblick über das Verfahren. Abonnieren Sie unseren News-Alert, damit wir Sie über Termine und den Verlauf des Verfahrens direkt informieren können.